Zur effektiven Verteidigung und Beratung nehmen wir Ihren Fall von allen Seiten in den Blick. Wir arbeiten im Team, um unsere Expertise und Erfahrung zu bündeln, und um Ihre Sache frühzeitig aus jeder Perspektive zu beleuchten.

Dr. Viktoria Schrader | Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht

Dr. Viktoria Schrader

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Dr. Viktoria Schrader ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie verteidigt und berät Einzelpersonen und Unternehmen schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. 2019 trat sie in die Sozietät Kiermeier Haselier Grosse ein und schloss sich 2024 Danckert Bärlein und Partner an.

Sie ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WiSteV), der Juristinnen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (JuWiSt e.V.), dem Young IFA Network (Deutsche Vereinigung für internationales Steuerrecht), dem Ethikverband der deutschen Wirtschaft und der Strafverteidigervereinigung Sachsen / Sachsen-Anhalt.

Dr. Viktoria Schrader ist 2025 zum wiederholten Mal im Handelsblatt Best Lawyers-Ranking ausgezeichnet worden in der Kategorie „Ones To Watch – Anwälte der Zukunft“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht.

  • Besprechung des Beschlusses des LG Hamburg v. 5.4.2022 - 612 Qs 6/22 in jurisPR-StrafR 1/2023 Anm. 2

    Besprechung des Urteils des BFH v. 12.7.2022 - VIII R 8/19 in jurisPR-StrafR 22/2022 Anm. 2

    Besprechung des Urteils des OLG Nürnberg v. 30.3.2022 - 12 U 1520/19 in jurisPR-StrafR 16/2022 Anm. 2 (mit Martha Michel)

    Besprechung des Urteil des BGH v. 13.10.2021 - 2 StR 418/19 in jurisPR-StrafR 14/2022 Anm. 3

    Besprechung des Beschlusses des VerfGH Berlin v. 26.1.2022 - 66/19 in juris-PR StrafR 6/2022 Anm. 2

    Besprechung des Urteils des AG Osnabrück v. 17.3.2021 - 207 Ls 365/20 in juris-PR StrafR 5/2022 Anm. 4

    Besprechung von Böhm: Die Bedeutung von Vertrauen in der Verteidigerbeziehung unter besonderer Beachtung der Pflichtverteidigung in WiJ 2021, 201

    Besprechung des Beschlusses des LG Osnabrück v. 16.11.2020, 1 Qs 47/20 in juris-PR 18/2021 Anm. 1

    Probleme in gedachten Dreiecken? Der Einfluss der Zahlung nach § 153a StPO auf den versicherungsrechtlichen Haftpflichtprozess in WiJ 2021, 109 (mit Darja Alexandra Wiederschein)

    Über Schuld und Durchschnittsmenschen – auch ein Beitrag zum Verbandsstrafrecht, Dissertation, Duncker & Humblot, 2021

    Besprechung des Urteils des OLG Celle v. 29.6.2020 - 3 Ws 154/20 in juris-PR Strafrecht 22/2020 Anm. 1

    Verhandlung über Rechtsfolgen. Wie eine menschliche Eigenschaft Bedeutsamkeit im Strafprozess erlangt in Schäfer/ Schuster (Hrsg.), Auf philosophischer Expedition: Interdisziplinäre Zugänge zur Ökonomie, S. 63 ff.

    Die Interventionswirkung der Streitverkündung im Bauprozess in NJW-Spezial 2014, 492 (mit Christian Flache)

Johannes Rauwald | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

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Johannes Rauwald ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigt und berät Einzelpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Strafrechts. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht sowie im Auslieferungs- und Revisionsrecht.

Seine Arbeit zeichnet sich aus durch Präzision in der Sache, Konsequenz in der Verfahrensführung und den bedingungslosen Einsatz für seine Mandanten. Er vertrat seine Auftraggeber wiederholt erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Von 2014 bis 2025 arbeitete er Seite an Seite mit Dr. Gerhard Strate und Klaus-Ulrich Ventzke.

Johannes Rauwald ist seit 2025 Mitglied des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Aufsatz: Verwendung der Strafakte zur Anspruchsverfolgung durch den Beschuldigten, NJW 2018, 3679.

    Vortrag an der FH Dortmund, Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften am 14.02.2023: Problems of Accessing Justice in Transfer Cases.

    Vortrag im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung für das akademische Jahr 2023/2024 des Instituts für Europarecht der KU Leuven am 21.09.2023: Basic Rights in the Administration of EAW Cases (in Germany).

    Aufsatz: Systemic Deficiencies in Cooperation Between Member States Applying Framework Decisions 548 and 909, in: Graebsch (Hrsg.), Ausländische Gefangene im Krimigrationsrecht – Strafvollzug, Aufenthaltsbeendigung und Überstellung, Springer Nature (in Veröffentlichung).

  • LG Regensburg, Urt. v. 14.08.2014, Az. 6 KLs 151 Js 4111/2013 WA (Freispruch von Gustl Mollath; gemeinsame Verteidigung mit Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate in neuerlicher Hauptverhandlung nach Wiederaufnahme).

    OLG Rostock, Beschl. v. 07.07.2015, Az. 20 VAs 2/15 (Erstreckung des Akteneinsichtsrechts der Verteidigung auf die Betriebsprüfungsakten des Veranlagungsfinanzamts in Steuerstrafverfahren).

    EuGH (GK), Urt. v. 15.10.2019, Rechtssache C128/18 (Gewährleistung eines Mindeststandards für Haftbedingungen in der Europäischen Union in Auslieferungsverfahren auf der Grundlage Europäischer Haftbefehle).

    BVerfG, Urt. v. 26.02.2020, Az. 2 BvR 1261/16 = BVerfGE 153, 182 (Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Namen der Vereine Dignitas [Schweiz und Deutschland] und verschiedener Einzelpersonen gegen das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung [§ 217 StGB a.F.]; Verhandlung vor dem Zweiten Senat am 16.04. und 17.04.2019. Das BVerfG erklärte das angefochtene Gesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig und erschuf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Aspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts).

    BVerfG, Beschl. v. 20.04.2022, Az. 2 BvR 1713/21 (Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine innereuropäische Auslieferung zur Maßregelvollstreckung; Notwendigkeit der Berücksichtigung psychischer Erkrankungen Betroffener in Auslieferungsverfahren auf der Grundlage Europäischer Haftbefehle; Anordnung zur Vorabentscheidung durch den EuGH).

    Hans. OLG, Beschl. v. 17.08.2024, Az. 1 OLG Ausl 63/22 (Ablehnung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen in die USA wegen einer drohenden Verletzung des Spezialitätsgrundsatzes durch die US-amerikanischen Behörden und Gerichte im Kontext von Vorwürfen gesetzeswidrigen Handels mit Dual-Use-Gütern).

Dr. Viktoria Schrader und Johannes Rauwald | Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht
rawen Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB | Dr. Viktoria Schrader und Johannes Rauwald | Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht
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